Aufgaben des Presbyteriums

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen beschreibt in den Artikeln 56 und 57 die Aufgaben des Presbyteriums. „Gemeinde leiten” - das Begleitbuch für die Arbeit im Presbyterium - unterscheidet ausgehend von diesen beiden Artikeln vier Verantwortungsbereiche:

Stärkeres Gewicht als bisher wird in Zukunft wohl die konzeptionelle Arbeit und Zielorientierung beanspruchen. Angesichts der notwendigen Veränderungsprozesse in der Gemeinde und in der Nord - Region (Boele, Boelerheide, Eckesey, Helfe, Kabel) muss klar sein, welche Möglichkeiten und Vorteile Zusammenarbeit bringt und welche Schwerpunkte die Gemeinden bilden wollen.

In der Jakobus-Kirchengemeinde gehörte zudem von Anfang an die Zusammenarbeit mit den Christen der St. Andreas-Gemeinde und deren Gremien dazu. Gemeinsame Wochenendtagungen förderten das gegenseitige Verständnis der Mitglieder aus Pfarrgemeinderat und Presbyterium füreinander.

Das Photo zeigt Mitglieder beider Gremien bei einem Rüsttag am 13. Mai 2000. Von einem der Architekten des Hauses, Herrn M. Krug, ließ man sich über die Motivation der Gründergeneration informieren. Außerdem standen die Veränderungen in der jeweiligen Kirche und Überlegungen zum Jubiläum auf der Tagesordnung.

besuch aus meschede

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